Öffentliche Mitwirkung
Quartierplanung Bümpliz-Bethlehem
23. August 04

Die Quartierplanung Bümpliz/ Bethlehem/ Bottigen/ Riedbach liegt von 24. August bis 29. Oktober zur allgemeinen Mitwirkung auf. Die Planungsberichte sind im Stadtplanungsamt, in der "Baustelle" an der Bundesgasse 38 und im Bienzguet (Bibliothek), Bernstrasse 77 sowie unter www.stadtplanungbern.ch, einsehbar.

Ziel der Quartierplanung
Die Quartierplanung zeigt die gewünschte Entwicklung, des Stadtteils Bümpliz/ Bethlehem/ Bottigen/ Riedbach auf und gibt eine Übersicht über den Handlungsbedarf sowie die zu ergreifenden Massnahmen. Sie bildet eine Grundlage zur Beurteilung von Arealplanungen und Bauprojekten. Die Quartierplanung wird durch den Gemeinderat beschlossen. Sie ist damit für den Gemeinderat und die Verwaltung bindend. Zur Umsetzung der Ziele sind dann meist grundeigentümerverbindliche Verfahren (Arealplanung oder ein Bauprojekt mit Baubewilligung etc.) notwendig.
Da sich die Massnahmen der Quartierplanung direkt auf die Wohn-und Arbeitsplatzqualität auswirken,wurden sie im Dialog mit der Quartierkommission Bümpliz/Bethlehem (QBB) erarbeitet
.

Inhalt der Quartierplanung
Im Quartierkonzept wird die gewünschte Entwicklung des Quartiers dargestellt. Es enthält Aussagen über das Grobkonzept der Quartierstruktur, den Aussenraum, die Bebauung, die Nutzung sowie den Landschafts- und Naturraum.

Der Richtplan motorisierter Individualverkehr wird gleichzeitig und abgestimmt auf die übrigen Konzepte der Quartierplanung erarbeitet. Er wird mit der Quartierplanung zur öffentlichen Mitwirkung gebracht. Der Richtplan Fuss-und Wanderwege und der Richtplan leichter Zweiradverkehr wurden für das ganze Stadtgebiet erarbeitet und sind bereits rechtskräftig. Die Konzeption zum öffentlichen Verkehr erfolgt durch die Regionale Verkehrskonferenz Bern-Mittelland.

Im Erläuterungsbericht zur Quartierplanung werden in Konzeptplänen dargestellt: Die erwünschte Entwicklung der Bebauung, der Nutzung, des öffentlichen Aussenraumes sowie des Landschafts- und Naturraumes. Daneben wird der Handlungsbedarf und die Massnahmen beschrieben. Der Richtplan Motorisierter Individualverkehr (MIV) stellt dar, wie mit verkehrsbetrieblichen und gestalterischen Massnahmen im Strassennetz auf die heutige Verkehrs- und Lärmbelastung Einfluss genommen werden kann. Im Landschaftsentwicklungskonzept Bottigen-Riedbach-Riedern wird der anzustrebende Zustand des landschaftsraums durch Erhaltung, Aufwertung und Gestaltung aufgezeigt.


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Links: Stadtplanungsamt