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Öffentliche
Mitwirkung
Quartierplanung
Bümpliz-Bethlehem
23.
August 04
Die Quartierplanung Bümpliz/ Bethlehem/ Bottigen/
Riedbach liegt von 24. August bis 29. Oktober zur allgemeinen Mitwirkung
auf. Die Planungsberichte sind im Stadtplanungsamt, in der "Baustelle"
an der Bundesgasse 38 und im Bienzguet (Bibliothek), Bernstrasse 77 sowie
unter www.stadtplanungbern.ch, einsehbar.

Ziel der Quartierplanung
Die Quartierplanung zeigt die gewünschte Entwicklung, des Stadtteils
Bümpliz/ Bethlehem/ Bottigen/ Riedbach auf und gibt eine Übersicht
über den Handlungsbedarf sowie die zu ergreifenden Massnahmen. Sie
bildet eine Grundlage zur Beurteilung von Arealplanungen und Bauprojekten.
Die Quartierplanung wird durch den Gemeinderat beschlossen. Sie ist damit
für den Gemeinderat und die Verwaltung bindend. Zur Umsetzung der
Ziele sind dann meist grundeigentümerverbindliche Verfahren (Arealplanung
oder ein Bauprojekt mit Baubewilligung etc.) notwendig.
Da sich die Massnahmen der Quartierplanung direkt auf die Wohn-und Arbeitsplatzqualität
auswirken,wurden sie im Dialog mit der Quartierkommission Bümpliz/Bethlehem
(QBB) erarbeitet.
Inhalt der
Quartierplanung
Im Quartierkonzept wird die gewünschte Entwicklung des Quartiers
dargestellt. Es enthält Aussagen über das Grobkonzept der Quartierstruktur,
den Aussenraum, die Bebauung, die Nutzung sowie den Landschafts- und Naturraum.
Der Richtplan motorisierter
Individualverkehr wird gleichzeitig und abgestimmt auf die übrigen
Konzepte der Quartierplanung erarbeitet. Er wird mit der Quartierplanung
zur öffentlichen Mitwirkung gebracht. Der Richtplan Fuss-und Wanderwege
und der Richtplan leichter Zweiradverkehr wurden für das ganze Stadtgebiet
erarbeitet und sind bereits rechtskräftig. Die Konzeption zum öffentlichen
Verkehr erfolgt durch die Regionale Verkehrskonferenz Bern-Mittelland.
Im Erläuterungsbericht
zur Quartierplanung werden in Konzeptplänen dargestellt: Die erwünschte
Entwicklung der Bebauung, der Nutzung, des öffentlichen Aussenraumes
sowie des Landschafts- und Naturraumes. Daneben wird der Handlungsbedarf
und die Massnahmen beschrieben. Der Richtplan Motorisierter Individualverkehr
(MIV) stellt dar, wie mit verkehrsbetrieblichen und gestalterischen Massnahmen
im Strassennetz auf die heutige Verkehrs- und Lärmbelastung Einfluss
genommen werden kann. Im Landschaftsentwicklungskonzept Bottigen-Riedbach-Riedern
wird der anzustrebende Zustand des landschaftsraums durch Erhaltung, Aufwertung
und Gestaltung aufgezeigt.
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