Stadtrat legt Rahmenbedingungen für Rehhag fest
Naturschutz und Naherholung
6. Juli 03

Der Stadtrat hat am letzten Donnerstag beschlossen, dass das Grubenareal der Rehhag als kommunales Naturschutzgebiet zu gestalten ist.

Das Berner Stimmvolk hat der Planung Rehhag am 24. November letzten Jahres mit überwältigendem Ja zugestimmt. Die Kombination von Naturschutz, Freizeit- und Erholungsnutzung bei gleichzeitigem Erhalt der Arbeitsplätze in der Ziegelei erschien, trotz umfangreicher Waldrodung, zweckmässig und bestechend.

Nachdem die Ziegelei Rehhag aber unmittelbar vor der Volksabstimmung den Betrieb eingestellt hat, stellt sich nun die Frage, was mit der beschlossenen 20 ha grossen Abbauzone geschehen soll, wenn gar kein Abbau erfolgen wird.

Was der Stadtrat beschlossen hat:
Die Rehhag-Grube ist als kommunales Naturschutzgebiet zu gestalten. Das Gebiet soll die gleiche ökologische Qualität aufweisen, wie heute. Die Rehhag soll auch in Zukunft ihre nationale Bedeutung als Amphibienlaichgebiet behalten. Im Grubenareal ist ein in Umfang und Qualität gleichwertiges Feuchtgebiet (Lebensraum für Amphibien und Ruderalpflanzen) unter Übernahme der Massnahmen der bestehenden UVP zu schaffen. Der für ein Laichgebiet unabdingbaren Vernetzung mit dem Umland muss besonders Rechnung getragen werden. Biotop- und Vernetzungsflächen müssen, wie vom Volk im letzten November beschlossen, mindestens 5 ha umfassen (25% der Abbauzone gemäss Zonenplan)

Die erforderlichen Pflege- und Unterhaltsmassnahmen sowie die für die Fauna erforderlichen Zugänge und Vernetzungen sicherzustellen (Gestaltungsplan). Für die Begleitung der Rekultivierung und den Unterhalt des Naturschutzgebiets ist eine Kommission einzusetzen, worin nebst der Stadtgärtnerei, die Naturschutz- und Quartierorganisationen vertreten sind. Das bestehende Gewässer ist am gleichen Ort zu erhalten.

Die durch den Abbau entstandenen Steilwände sind teilweise als Geotope zu erhalten.

Gemäss den Zonenvorschriften kann die erlassende Überbauungsordnung innerhalb des definierten Betriebsareals Gebiete bezeichnen, in denen Sport- und Freizeitnutzungen zugelassen sind. Diese sind so zu legen, dass das bestehende Feuchtbiotop und andere ökologisch wertvolle Flächen nicht beeinträchtigt werden. Im Vordergrund steht dabei der Bereich zwischen Rehhagstrasse und Moosbach.

Das Grubenareal soll, wie dem Stimmvolk im Vorfeld der Abstimmung versprochen, durch geeignete Fusswege und Rastplätze für eine naturverträgliche Freizeitnutzung erschlossen werden.

Ein faires Angebot an die Eigentümer
Um den Eigentümern trotz der Schliessung des Ziegeleibetriebs eine Verdienstmöglichkeit zu eröffnen, hat der Stadtrat im weiteren die Errichtung einer Ablagerungsstätte für sauberes Aushubmaterial beschlossen, sofern die Anforderungen des Naturschutzes (Amphibienwanderung) und der Freizeit- und Erholungsnutzung an das Gebiet Rehhag erfüllt werden und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Klar ausgeschlossen ist die Erreichtung einer Bauschuttdeponie, wie es der Verein Region Bern beabsichtigte. Für die Ablagerung stehen maximal 10 Jahre ab Baubweilligung zur Verfügung.

Die Entsorgung von 1m3 Aushub kostet zur Zeit im Aaretal und im Seeland ca. 11 Franken. Geht man davon aus, dass in der Rehhag ein Ablagerungsvolumen von 500’000m3 realisiert werden kann, so können 650’000m3 Material abgelagert werden (Verdichtungsfaktor 1.3). Der planerische Mehrwert für den Eigentümer liegt also bei über 7 Mio. Franken.

Den Kanton einbinden
Der Gemeinderat wurde ausserdem beauftragt
zu prüfen, ob im Gebiet Rehhag nicht ein kantonales Naturschutzgebiet erlassen werden könnte, welches einen umfangreicheren Schutz der wertvollen Naturwerte erlauben würde und auch weitere, interessante Finanzierungsmöglichkeiten erschliessen könnte.

Ebenso soll die Einrichtung eines Lehrpfades in der Grube geprüft werden, womit für die vielen in der Nähe liegenden Schulen eine attraktive Möglichkeit für praxisnahen Ökologie-Unterricht geschaffen werden könnte.


Planungsentwurf Rehhag (pdf-Download)

 

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Mitwirkung zum regionaler Richtplan

Quartierkommission gegen Grossdeponie im Rehhag
1. April 03

Die Quartierkommission Bümpliz/Bethlehem will keine regionale Grossdeponie in der Rehhaggrube. Sie wehrt sich vehement gegen die mit der regionalen Richtplanung „Abbau-Deponie-Transporte“ anvisierte Absicht, den Rehhag für die nächsten 10 Jahre zur regionalen Grossdeponie verkommen zu lassen.

Höchstens kommt eine zeitlich straff begrenzte Auffüllung während fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Bewilligung in Frage. Diese hat sich an der vom Volk vor kurzem angenommenen Planung Rehag, insbesondere am Renaturierungskonzept zu orientieren. Zudem erachtet die QBB die Verkehrserschliessung des Grubenareals über die Riedmoosstrasse/Rehhastrasse als ungenügend. Heute besteht weder entlang der Riedmoosstrasse noch der Rehhastrasse ein separater Weg für Radfahrer und Fussgänger. Dieser muss vor Beginn der Auffülltransporte gebaut sein (begleitender Mergelweg). Eine Zu- und Wegfahrt aus dem Siedlungsgebiet Bümpliz Süd über die Rehhagstrasse muss unterbunden werden.

Positiver sieht die QBB die vom Verein Region Bern im gleichen Richtplanpaket „Naherholung und Landschaft“ postulierten Entwicklungsräume für Naherholung und die Landschaftsschutzgebiete am Wohlensee. Gewässer haben einen entscheidenden Einfluss auf die Naherholung und die Nutzungskonflikte. Dementsprechend sollen analog dem Gäbelbach auch für die andern Gewässer Landschaftsschutzgebiete vorgesehen werden. Der Bedeutung des Stadtbaches, des Moosbaches und des Sulgenbaches muss von ihrer Quelle bis zur Mündung mehr Beachtung geschenkt werden.

Die Ausscheidung von Weilerzonen im regionalen Richtplan soll auf die kleineren gemischten Weiler beschränkt bleiben. Als Weilerzonen auf Stadtgebiet sollen geprüft werden: Niederbottigen, Buech, Riedbach, Matzenried, Niederried, Riedern und Eymatt.

Die unendliche Geschichte der Planung Rehhag

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Naturschutz kontra Bauschutt