Wie weiter in der Rehhag
Naturschutz kontra Bauschutt

update: 1. April 03

Noch immer ist unklar, wie es auf dem Areal der Ziegelei Rehhag im Westen Berns weitergehen soll. Gegen die Pläne des Vereins Region Bern, in der Berner Rehhag-Grube im grossen Stil Bauschutt abzulagern, wehren sich Quartierkommission und Anwohnerschaft. Mit zwei Vorstössen will die SP erreichen, dass die Rehhag ihren grossen Wert als Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung aich in Zukunft halten kann.

Spekulative Absichten?
Am Tag nachdem die Stadtberner Bevölkerung mit über 80 Prozent Ja-Stimmen die Zonenplanung Rehhag angenommen und so die Grundlage für den Fortbestand der Ziegelei gelegt hatte, gab der Betrieb bekannt, dass er die Produktion einstelle. Wegen eines schwer wiegenden Defekts am Brennofen sei dieser Schritt unausweichlich geworden, sagten die Verantwortlichen damals.

Gegenüber der Quartierkommission hatten die Betreiber noch kurz zuvor von einer geplanten neuen Produktionsstrasse gesprochen. Im Nachhinein muss festgestellt werden, dass der Ziegeleibetrieb die Öffentlichkeit an der Nase herumgeführt hat und rein spekulative Absichten im Vordergrund gestanden haben dürften. Die SP hat daher im Stadtrat zwei dringliche Vorstösse eingereicht.

Der vom Volk abgesegnete Zonenplan hatte vorgesehen, einen Teil des Rehhaghölzli dem Lehmabbau zu opfern, den Betrieb zu erweitern und im Gegenzug Schutzzonen, einen Brätliplatz sowie Spazier- und Velowege einzurichten. Nach der Rekultivierung hätten auf dem Areal auch private Sport- und Freizeitanlagen entstehen sollen.

Schutt statt Schutz
Das wichtige Amphibienlaichgebiet in der Rehhag-Grube sei in akuter Gefahr. Das bestehende Biotop droht ohne Pflegemassnahmen innerhalb weniger Monate seinen hohen ökologischen Wert zu verlieren. Wegen dem lehmigen Untergrund läuft das Wasser nämlich nicht ab und der Teich muss ständig ausgepumpt werden. Weitere Gefahr droht den Anliegen des Naturschutzes von Seiten des Vereins Region Bern (VRB). In seiner Regionalen Abbau- und Deponieplanung, für die momentan ein Mitwirkungsverfahren läuft, sieht der VRB in der Rehhag-Grube eine Bauschuttdeponie vor. Platz für 1 Mio m3 Bauschutt, soll es laut Auskunft der Planer geben. Dies entspricht 7-8 x der Aushubmenge des Neufeldzubringers.

Damit das Feuchtgebiet nicht ertrinkt, ersucht die SP den Gemeinderat in einem dringenden Postulat, die erforderlichen Massnahmen für den Schutz des Gebietes bis zur Inkraftsetzung der neuen Überbauungsordnung zu treffen. Ausserdem wirft sie die Frage auf, ob das Gebiet nicht teilweise für die Wohnnutzung geöffnet werden könnte. In einer gleichzeitig eingereichten Motion wollen die Sozialdemokraten den Gemeinderat ausserdem beauftragen, das Grubenareal als kommunales Naturschutzgebiet zu gestalten, das Feuchtgebiet am heutigen Standort zu erhalten und die Errichtung einer Bauschuttdeponie explizit zu verhindern.

Grünfläche sichern
Alexander Tschäppät, Direktor für Planung, Verkehr und Tiefbau, stellt allerdings klar, dass es das Ziel der Gemeinde sei, den vom Stimmvolk im letzten November gewünschten Anteil an Grünfläche zu sichern. «Eine Deponie verglichen mit jener im Teuftal ist darum chancenlos», erklärte er gegenüber dem «Bund». Wenn es sich beim zu deponierenden Material aber um Aushubmaterial, wie beispielsweise vom Neufeldtunnel handeln sollte, sähe er in solchen Plänen keine Gefährdung der Naturschutzanliegen, führte er aus. Im Gegenteil: «Das könnte für die Nutzung des Areals durchaus auch etwas bringen.»

Die Zonenplanung für das Gebiet Rehhag ist im Übrigen trotz Volksabstimmung noch nicht rechtskräftig. Die Stadt muss diese nämlich dem Kanton zur Bewilligung vorlegen. Das will der Gemeinderat aber erst dann tun, wenn alle hängigen Fragen geklärt sind.

 

Wie weiter nach der Betriebseinstellung in der Rehhag
Gemeinderat will pragmatisches Vorgehen

26. Februar 03

Um die Rechtssicherheit in der Rehhag wenigstens in Bezug auf die Zonenordnung endlich wiederherzustellen, ohne dass erneut ein längeres Planerlassverfahren in Gang gesetzt werden muss, beabsichtigt der Gemeinderat, die vom Volk und vom Stadtrat beschlossene Planung, trotz neuer Ausgangslage, dem Kanton zur Genehmigung zu unterbreiten. Allerdings muss zuvor ein neuer Infrastrukturvertrag mit der Ziegelei Rehhag ausgehandelt werden.


An der Stadtratssitzung von letzten Donnerstag hat der Gemeinderat versucht, etwas Licht in die Rehhag-Problematik zu bringen. Die Abbauzone sei zwar ein wichtiges, aber nicht das einzige Element der Planung. Diese behalte daher in wesentlichen Teilen ihre Zweckmässigkeit, selbst wenn der Lehmabbau nicht oder vorderhand nicht realisiert wird .

Solange im Rehhaghölzli kein Lehm abgebaut werde, sei eine Waldrodung weder nötig noch sinnvoll. Sie wäre ohne Abbau auch kaum bewilligungsfähig. Die Rekultivierungsvorschriften sind mit der Rodungsbewilligung verknüpft. Wird für die Waldrodung und für den Lehmabbau kein Baugesuch eingereicht, lässt sich, laut Gemeinderat, die Rekultivierung nicht durchsetzen. Die Abbauzone bleibe dann Brachland oder könne - wie der sog. Schafhoger - landwirtschaftlich extensiv genutzt werden. Grundsätzlich seien in diesem Fall die vorhandenen Naturwerte nach den gesetzlichen Richtlinien von Bund und Kanton zu beurteilen. Das bedeutet, dass z.B. das bestehende Nassbiotop nicht angetastet werden darf, da es als Amphibien-Laichgebiet von nationaler Bedeutung bereits heute im Naturschutzinventar enthalten Ist.

Offen ist allerdings, ob der Weiher am bestehenden Ort unterhalten und bewahrt werden kann, zur Zeit betreibt die Ziegelei eine Pumpenanlage, ohne die das Feuchtgebiet vermutlich überflutet würde. Die damit zusammenhängenden Fragen sollen im Rahmen der Verhandlungen über einen neuen Infrastrukturvertrag geregelt werden.

...und das Naherholungsgebiet?
Die Planung Rehhag sieht an sich vor, dass die Naherholungs- und Naturschutzgebiete sowie die Freizeiteinrichtungen im Rahmen der Rekultivierung der Abbauzone geschaffen werden. Gemäss den Vorschriften wären die Neunutzungen etwa 5 bis 10 Jahre nach Beginn der Waldrodung zu realisieren. Im jetzigen Zeitpunkt ist die Ziegelei Rehhag AG aber noch nicht in der Lage, ihre Absichten bezüglich Ausschöpfung der Nutzungsmöglichkeiten im Planungsgebiet zu konkretisieren. Für den Fall, dass auf den mit der Planung ermöglichten Lehmabbau verzichtet wird und die Rekultivierung mit den Folgemassnahmen unterbleiben, muss aber sichergestellt werden, dass die öffentlichen Anliegen und Interessen im Planungsgebiet auf eine andere Weise so weit wie möglich umgesetzt werden können.

Der Gemeinderat will daher, bevor er die Planung beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Genehmigung einreicht, mit der Ziegelei Rehhag den Infrastrukturvertrag von Dezember 2001 neu verhandeln - mit dem Ziel, diesen Vertrag den neuen Gegebenheiten anzupassen und die zeitgerechte Erfüllung der wichtigen städtischen Anliegen auch für den Fall eines (vorläufigen) Verzichts auf den Lehmabbau zu gewährleisten.
Dabei wird zu prüfen sein, ob auf die Verlegung des Nassbiotops verzichtet werden kann, wenn sich dieses am jetzigen Standort als überlebensfähig erweist. Weiter wird die Stadt anstreben, dass der Brätliplatz und die Fusswege auf jeden Fall realisiert werden.

Kein Export von Lehm per LKW
Gemeinderat Alex Tschäppat betonte im Stadtrat, dass ein Abbau und ein anschliessender Export des Lehms per Lastwagen in eine andere Verarbeitungsanlage nicht in Frage kommen kann. Ein Lehmabbau im Rehhaghölzli sei nur denkbar, wenn dieser vor Ort, nämlich in der Ziegelei Rehhag verarbeitet wird. Ein Transport an eine andere Produktionsstätte sei angesichts der zu erwartenden Verkehrsbelastungen ausgeschlossen.

Was ist auf dem heutigen Betriebsareal möglich?
Für das Betriebsareal B, dasTeil der Abbauzone A ist, werden die Nutzungen in den Zonenvorschriften geregelt. Danach kann die Ziegelei in Gebäuden, die für den Betrieb nicht mehr benötigt werden, fremde Gewerbebetriebe unterbringen. Für Umbauten ist eine Baubewilligung erforderlich. Werden Flächen ohne bauliche Veränderungen vermietet, entscheidet das Bauinspektorat, ob ein Baugesuch nötig ist oder nicht. Neubauten sind gemäss Zonenvorschriften nicht gestattet. Allenfalls ist ausnahmsweise das Auffüllen von Baulücken
zwischen bestehenden Bauten möglich. Das überbaute Areal kann zwar umgenutzt werden; es wird sich aber nicht vergrössern. Eine Rekultivierungspflicht für die ganze Abbauzone A lasse sich, laut Gemeinderat, mit der Umnutzung des Betriebsareals B nicht verknüpfen.
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.....und die Freizeitnutzungen?
Die Frage der Sicherstellung von Sport- und Freizeitnutzungen gemäss der beschlossenen Planung wird ein zentraler Punkt in den Verhandlungen über die Revision des Infrastrukturvertrags vor der Weiterleitung der Planung zur Genehmigung durch den Kanton sein.

 

vorher:
Das Volk "versecklet"

Wie weiter nach der Betriebseinstellung in der Rehhag

10. Dezember 02

Viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger fühlen sich nach der überraschenden Betriebseinstellung der Ziegelei stark verunsichert, haben sie doch am Wochenende vom 24. November mit einer Mehrheit von 83% zum Zonenplan JA gesagt. Für sie sind viele Fragen offen, welche möglichst bald geklärt werden müssen.

Die Ziegelei Rehhag hat ihre Backsteinproduktion eingestellt. Gemäss einer Mitteilung der Ziegelei war "das seit Jahren andauernde wirtschaftlich schlechte Umfeld in der Baubranche, hohe anfallende Instandhaltungskosten der veralteten Maschinen und Anlagen sowie der vor vier Wochen aufgetretene schwere Schaden am Brennofen" die Hauptgründe, diesen Entscheid zu fällen.

Interessanterweise betonte die Ziegelei in der Planungsphase und auch im Vorfeld der Volksabstimmung immer, dass eine neue Produktionsanlage gebaut werden sollte, welche für die Zukunft der Unternehmung unabdingbar sei. Aus diesem Grund wurde ein neues Baufeld von 50 m Breite und 250 m Länge unmittelbar angrenzend an die bestehenden Bauten der Ziegelei und direkt im Bereich des bestehenden Biotops (!) eingeplant. Im Nachhinein muss vermutet werden, dass seitens Ziegelei kaum je die Absicht bestanden haben dürfte, tatsächlich eine neue Produktionsanlage zu bauen. Der Strukturwandel in der Branche ist schon seit Jahren im Gange. Es ging wohl vielmehr darum, eine vermeintliche "Industriezone" in der gewünschten Grösse durchzusetzen (gelb).

Gemeinderat ist gefordert
Im Rahmen einer dringlichen Interpellation durch den Stadtrat muss der Gemeinderat über die Festtage einige schwerwiegenden Fragen klären:

Gilt die am Wochenende vom Volk beschlossene Planung Rehhag (Zonenplan) weiterhin, auch wenn die Erweiterung der Abbauzone nicht mehr nötig und die Schliessung des Ziegeleibetriebs endgültig sein sollte?

Wird auf die umstrittene Waldrodung im Rehhaghölzliwald infolge der Produktionseinstellung verzichtet?

Wie wird die Rekultivierung des Grubenareals nach der Einstellung des Lehmabbaues durchgesetzt?

Welche Vorkehrungen trifft der Gemeinderat, damit wichtige Anliegen der Bevölkerung (Naherholung, Fusswege, Brätliplatz und Sport- und Freizeitnutzung) und des Naturschutzes (Vernetzungsfläche Rehhag-Bottigenmoos und Feuchtbiotop) umgesetzt und nicht erneut mit jahrelanger Planungsarbeit auf die lange Bank geschoben werden?

Wie stellt sich der Gemeinderat die Folgenutzungen des Betriebsareals vor? Ist dafür eine Baubewilligung nötig, die zwingend mit der Pflicht zur Rekultivierung der Abbauzone verbunden ist?

Ist der Gemeinderat gewillt, im Rahmen der Sportplatzplanung West (Fussballfelder auf der Allmend Bottigenmoos) auch mit den Grundbesitzenden im Rehhag Verhandlungen über die Einrichtung von Sport- und Freizeitmöglichkeiten - auf den dafür in der Planung Rehhag vorgesehenen Flächen aufzunehmen?

Lehmabbau und Bodenspekulation
In die Schalgzeilen geriet die Ziegelei Rehhag in der Vergangenheit nicht primär mit der Lehmverarbeitung, sondern vor allem mit Boden- und Liegenschaftsspekulationen. Ein kurzer Blick in die Geschichte macht deutlich, dass sich an Grund und Boden nicht nur durch Abbautätigkeit Geld verdienen lässt.

Zum Beispiel Thun...
Hans-Ulrich Hofmann, der 2000 verstorbene Mehrheitsaktionär der Ziegelei Rehhag AG, erwarb 1984 die Gerbermatte in Thun zusammen mit dem Immobilienspekulanten Josef Stucki. Der Preis soll laut unbestätigten Medienberichten von damals 26 Millionen Franken betragen haben. Anfang 1996, kurz nachdem die Überbauungsordnung in Kraft trat, brach das Imperium von Josef Stucki zusammen. Der Pleitier reiste daraufhin nach Paraguay. Weil Hans-Ulrich Hofmann nach der Konkurseröffnung als Solidarschuldner für die aufgelaufenen Schuldzinsen hätte geradestehen müssen, kaufte er über die Ziegelei Rehhag Stuckis Anteil an der Gerbermatte. Er avancierte damit als direkter und indirekter Eigentümer der Hohmad-Matte zum Grossgrundbesitzer in Thun. Nach seinem Tod wurde das immer noch unüberbaute 55 000 Quadratmeter grosse Grundstück aufgeteilt. Jene Hälfte des Baulandes, welche sich in Hofmanns Privatbesitz befand, ging an dessen Erben über, die andere Hälfte blieb hingegen im Besitz der Ziegelei Rehhag AG.

2001 verkaufte die Ziegelei Rehhag die Gerbermatte an den Thuner Immobilienkönig Walter Hauenstein. Ursprünglich planten die Besitzerin eine Grossüberbauung, den so genannten Hohmad-Park. Insgesamt sah das Projekt Hohmad-Park 330 Wohneinheiten vor. Der Baubeginn war für Herbst 2000 vorgesehen. Was den Ausschlag für den Bauverzicht und den Verkauf gab, blieb im Dunkeln.

...oder Belp...
Für insgesamt über 3,5 Millionen Franken sind im Jahr 2001 in Belp zehn Grundstücke der konkursiten Lisabeth Marti aus Rüeggisberg unter den Hammer gekommen - darunter eine Werkhalle, mehrere Wohnungen, ein Wohnhaus und diverse Baulandparzellen. Die Ziegelei Rehhag AG erwarb eine Werkhalle mit Garagen und Wohnhaus sowie über 15 Aren Umschwung. Ebenfalls an die Rehhag AG gingen ausserdem für insgesamt eine Wohnung, das Miteigentum an einem sich im Rohbau befindenden Gebäude mit Gewerberäumen sowie eine Baulandparzelle von über zehn Aren.

... und in der Rehhag?

Ein von der Stadt beauftrager Experte berechnete den planerischen Mehrwert der Rehhagplanung zu Gunsten der Ziegelei Rehhag mit rund 250'000.--. Franken. Diese Zahl erwähnte der zuständige Planer des Stadtplanungsamtes gegenüber der Quartierkommission Bümpliz-Bethlehem (QBB). In der Folge wurde der Betrag aber konsequent unter dem Deckel gehalten und an der öffentlichen Informationsveranstaltung im Kleefeld von der Stadt sogar abgestritten. In der Tat lässt die vom Volk beschlossene Ueberbauungsordung nahmhafte Neubauten von so genannten betriebsnotwendigen Bauten zu. Wie weit sich jedoch der von der Ziegelei nun angestrebte Industriezone tatsächlich realisieren lässt ist zumindest fraglich. Mit der Begründung, eine neue Produktionsanlage sei unabdingbar, wurde das Baufeld für Betriebsgebäude um einen ca. 50m breiten und 250m langen Streifen vergrössert. Ob bei der Ziegelei überhaupt jemals die Absicht bestand, diese Anlage tatsächlich zu realisieren, ist dabei, wie erwähnt, fraglich. Seit die Volksabstimmung vorüber ist und der bestehende Ofen ausser Betrieb genommen werden musste, spricht jedenfalls niemand mehr von Neuinvestitionen.

Sportnutzung als Carte Blanche
Ob eine Indoor-Cartbahn, Tennishallen oder ein Bowling-Centre, die Nutzung der Sportzone ist völlig offen. In der BS-Zone (hellgrün) sind alle Arten von sportlichen Nutzungen zulässig - auch wenn dafür massive Bauten erforderlich sind. Die Stadt Bern selbst, welche dringend Sportanlagen benötigt, dürfte zur Zahlung von fast jedem Preis bereit sein, für die Benützung der von ihr selbst eingezonten Flächen, um zum Beispiel wenigstens ein paar Fussballfelder realisieren zu können. Die Grundeigentümer können also die Stadt doppelt zur Kasse bitten.


Überkapazitäten in der Lehm- und Ziegelbranche der Schweiz
Die Ziegelindustrie in Europa macht derzeit einen tiefgreifenden Strukturwandel mit, von dem auch die Schweiz nicht ausgeklammert ist. Vor allem im Dachziegelmarkt haben sich schlagkräftige Anbietergruppen formiert, die ihre Produktion ausbauen und modernisieren und den Absatz mit einem europaweiten Marketing forcieren. Dies, die fallenden Preise für Bauprodukte (im Dachziegelbereich derzeit bei 50 % unter Tarif!) und die in der Schweiz vorhandenen Überkapazitäten führten in der jüngsten Vergangenheit immer wieder zu Betriebsschliessungen.

Die heute bedeutendste unter den bernischen Ziegeleien liegt in Rapperswil. Sie offeriert eine interessante Produktepalette, wie sie nur noch wenige Betriebe in der Schweiz haben. In den letzten zehn Jahren wurde grosse Investitionen getätigt und sinnvolle Fusionen mit Betrieben in der Region vorgenommen. Aarberg und Schüpfen gehören zum Betrieb Rapperswil und stellen ein Beispiel für Konzentration der wirtschaftlichen Kräfte dar. Rohstoffe werden an allen Orten gewonnen, in Aarberg wird aber nicht mehr produziert. Backsteine hergestellt werden im Kanton Bern auch noch in Roggwil und teilweise in Pieterlen. In der Region Bern zeichnete sich bereits seit längerer Zeit ab, dass Rapperswil und Rehhag nebeneinander längerfristig nicht bestehen würden. Nur vor der Volksabstimmung wurden diese Tatsachen ausgeklammert.


Wie weiter mit der Rehhag?
Es gibt zwei grundsätzliche Möglichkeiten, wie es in der Rehhag weitergehen kann. Falls der Gemeinderat die Planung an die kantonale Baudirektion überweist und diese die Planung für gehmigungsfähig erachtet, muss zwischen Stadt und Grundeigentümer ein neuer Infrastrukturvertrag ausgehandelt werden. Die Umnutzng der bestehenden Gebäude für gewerbliche Betriebe wäre so zwar möglich, allerdings sind keine weiteren Bauten ausserhalb des BS-Areals (hellgrün) zugelassen. Der neue Vertrag müsste so ausgelegt werden, dass das Biotop am heutigen Standort verbleibt, da eine Waldrodung ohne Lehmabbau nicht in Frage kommen kann: Es fehlt ein übergeordnetes Interesse, welches für eine Rodungsbewilligung vorgelegt werden muss.

Der Gemeinderat kann aber, angesichts der Wegfalls der zentralen Planungsprämisse (Lehmabbau), die Planung für ungültig erklären und das Areal neu beplanen lassen. Das Gebiet würde damit bis zu einer neuen Volksabstimmung in der Landwirtschaftszone verbleiben. In diesem Falle müssten die Grundeigentümer mit Ausnahmegesuchen eine Umnutzung der bestehenden Gebäude erwirken und die Sportnutzung würde vorerst verunmöglicht.

Möglich wäre aber auch, dass eine Stimmbürgerin oder ein Stimmbürger angesichts der konfusen Situation eine Abstimmungsbeschwerde erheben würde und so die Inkraftsetzung der Planung verhindern würde. Denn, der Hauptzweck der Planung, nämlich der Lehmabbau und die Backsteinproduktion sind obsolet, und die Produktion wurde schon vor dem Abstimmungstermin eingestellt.

Die unendliche Geschichte der Planung Rehhag

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