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Wie
weiter in der Rehhag
Naturschutz kontra Bauschutt
update:
1. April 03
Noch immer ist unklar,
wie es auf dem Areal der Ziegelei Rehhag im Westen Berns weitergehen soll.
Gegen die Pläne des Vereins Region Bern, in der Berner Rehhag-Grube
im grossen Stil Bauschutt abzulagern, wehren sich Quartierkommission und
Anwohnerschaft. Mit zwei Vorstössen will die SP erreichen, dass die
Rehhag ihren grossen Wert als Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung
aich in Zukunft halten kann.
Spekulative
Absichten?
Am Tag nachdem
die Stadtberner Bevölkerung mit über 80 Prozent Ja-Stimmen die
Zonenplanung Rehhag angenommen und so die Grundlage für den Fortbestand
der Ziegelei gelegt hatte, gab der Betrieb bekannt, dass er die Produktion
einstelle. Wegen eines schwer wiegenden Defekts am Brennofen sei dieser
Schritt unausweichlich geworden, sagten die Verantwortlichen damals.
Gegenüber der
Quartierkommission hatten die Betreiber noch kurz zuvor von einer geplanten
neuen Produktionsstrasse gesprochen. Im Nachhinein muss festgestellt werden,
dass der Ziegeleibetrieb die Öffentlichkeit an der Nase herumgeführt
hat und rein spekulative Absichten im Vordergrund gestanden haben dürften.
Die SP hat daher im Stadtrat zwei dringliche Vorstösse eingereicht.
Der vom Volk abgesegnete
Zonenplan hatte vorgesehen, einen Teil des Rehhaghölzli dem Lehmabbau
zu opfern, den Betrieb zu erweitern und im Gegenzug Schutzzonen, einen
Brätliplatz sowie Spazier- und Velowege einzurichten. Nach der Rekultivierung
hätten auf dem Areal auch private Sport- und Freizeitanlagen entstehen
sollen.
Schutt statt
Schutz
Das
wichtige Amphibienlaichgebiet in der Rehhag-Grube sei in akuter Gefahr.
Das bestehende Biotop droht ohne Pflegemassnahmen innerhalb weniger Monate
seinen hohen ökologischen Wert zu verlieren. Wegen
dem lehmigen Untergrund läuft das Wasser nämlich nicht ab und
der Teich muss ständig ausgepumpt werden. Weitere Gefahr droht den
Anliegen des Naturschutzes von Seiten des Vereins Region Bern (VRB). In
seiner Regionalen Abbau- und Deponieplanung, für die momentan ein
Mitwirkungsverfahren läuft, sieht der VRB in der Rehhag-Grube eine
Bauschuttdeponie vor. Platz für 1 Mio m3 Bauschutt, soll es laut
Auskunft der Planer geben. Dies entspricht 7-8 x der Aushubmenge des Neufeldzubringers.
Damit das Feuchtgebiet
nicht ertrinkt, ersucht die SP den Gemeinderat in einem dringenden Postulat,
die erforderlichen Massnahmen für den Schutz des Gebietes bis zur
Inkraftsetzung der neuen Überbauungsordnung zu treffen. Ausserdem
wirft sie die Frage auf, ob das Gebiet nicht teilweise für die Wohnnutzung
geöffnet werden könnte. In einer gleichzeitig eingereichten
Motion wollen die Sozialdemokraten den Gemeinderat ausserdem beauftragen,
das Grubenareal als kommunales Naturschutzgebiet zu gestalten, das Feuchtgebiet
am heutigen Standort zu erhalten und die Errichtung einer Bauschuttdeponie
explizit zu verhindern.
Grünfläche
sichern
Alexander Tschäppät,
Direktor für Planung, Verkehr und Tiefbau, stellt allerdings klar,
dass es das Ziel der Gemeinde sei, den vom Stimmvolk im letzten November
gewünschten Anteil an Grünfläche zu sichern. «Eine
Deponie verglichen mit jener im Teuftal ist darum chancenlos», erklärte
er gegenüber dem «Bund». Wenn es sich beim zu deponierenden
Material aber um Aushubmaterial, wie beispielsweise vom Neufeldtunnel
handeln sollte, sähe er in solchen Plänen keine Gefährdung
der Naturschutzanliegen, führte er aus. Im Gegenteil: «Das
könnte für die Nutzung des Areals durchaus auch etwas bringen.»
Die Zonenplanung für
das Gebiet Rehhag ist im Übrigen trotz Volksabstimmung noch nicht
rechtskräftig. Die Stadt muss diese nämlich dem Kanton zur Bewilligung
vorlegen. Das will der Gemeinderat aber erst dann tun, wenn alle hängigen
Fragen geklärt sind.
Wie weiter
nach der Betriebseinstellung in der Rehhag
Gemeinderat will pragmatisches Vorgehen
26. Februar 03
Um die Rechtssicherheit
in der Rehhag wenigstens in Bezug auf die Zonenordnung endlich wiederherzustellen,
ohne dass erneut ein längeres Planerlassverfahren in Gang gesetzt
werden muss, beabsichtigt der Gemeinderat, die vom Volk und vom Stadtrat
beschlossene Planung, trotz neuer Ausgangslage, dem Kanton zur Genehmigung
zu unterbreiten. Allerdings muss zuvor ein neuer Infrastrukturvertrag
mit der Ziegelei Rehhag ausgehandelt werden.

An der Stadtratssitzung von letzten Donnerstag hat der Gemeinderat versucht,
etwas Licht in die Rehhag-Problematik zu bringen. Die Abbauzone sei zwar
ein wichtiges, aber nicht das einzige Element der Planung. Diese behalte
daher in wesentlichen Teilen ihre Zweckmässigkeit, selbst wenn der
Lehmabbau nicht oder vorderhand nicht realisiert wird .
Solange im Rehhaghölzli kein Lehm abgebaut werde, sei eine Waldrodung
weder nötig noch sinnvoll. Sie wäre ohne Abbau auch kaum bewilligungsfähig.
Die Rekultivierungsvorschriften sind mit der Rodungsbewilligung verknüpft.
Wird für die Waldrodung und für den Lehmabbau kein Baugesuch
eingereicht, lässt sich, laut Gemeinderat, die Rekultivierung nicht
durchsetzen. Die Abbauzone bleibe dann Brachland oder könne - wie
der sog. Schafhoger - landwirtschaftlich extensiv genutzt werden. Grundsätzlich
seien in diesem Fall die vorhandenen Naturwerte nach den gesetzlichen
Richtlinien von Bund und Kanton zu beurteilen. Das bedeutet, dass z.B.
das bestehende Nassbiotop nicht angetastet werden darf, da es als Amphibien-Laichgebiet
von nationaler Bedeutung bereits heute im Naturschutzinventar enthalten
Ist.
Offen ist allerdings, ob der Weiher am bestehenden Ort unterhalten und
bewahrt werden kann, zur Zeit betreibt die Ziegelei eine Pumpenanlage,
ohne die das Feuchtgebiet vermutlich überflutet würde. Die damit
zusammenhängenden Fragen sollen im Rahmen der Verhandlungen über
einen neuen Infrastrukturvertrag geregelt werden.
...und das
Naherholungsgebiet?
Die Planung Rehhag sieht an sich vor, dass die Naherholungs- und Naturschutzgebiete
sowie die Freizeiteinrichtungen im Rahmen der Rekultivierung der Abbauzone
geschaffen werden. Gemäss den Vorschriften wären die Neunutzungen
etwa 5 bis 10 Jahre nach Beginn der Waldrodung zu realisieren. Im jetzigen
Zeitpunkt ist die Ziegelei Rehhag AG aber noch nicht in der Lage, ihre
Absichten bezüglich Ausschöpfung der Nutzungsmöglichkeiten
im Planungsgebiet zu konkretisieren. Für den Fall, dass auf den mit
der Planung ermöglichten Lehmabbau verzichtet wird und die Rekultivierung
mit den Folgemassnahmen unterbleiben, muss aber sichergestellt werden,
dass die öffentlichen Anliegen und Interessen im Planungsgebiet auf
eine andere Weise so weit wie möglich umgesetzt werden können.
Der Gemeinderat will
daher, bevor er die Planung beim kantonalen Amt für Gemeinden und
Raumordnung zur Genehmigung einreicht, mit der Ziegelei Rehhag den Infrastrukturvertrag
von Dezember 2001 neu verhandeln - mit dem Ziel, diesen Vertrag den neuen
Gegebenheiten anzupassen und die zeitgerechte Erfüllung der wichtigen
städtischen Anliegen auch für den Fall eines (vorläufigen)
Verzichts auf den Lehmabbau zu gewährleisten.
Dabei wird zu prüfen sein, ob auf die Verlegung des Nassbiotops verzichtet
werden kann, wenn sich dieses am jetzigen Standort als überlebensfähig
erweist. Weiter wird die Stadt anstreben, dass der Brätliplatz und
die Fusswege auf jeden Fall realisiert werden.
Kein Export
von Lehm per LKW
Gemeinderat Alex Tschäppat betonte im Stadtrat, dass ein Abbau und
ein anschliessender Export des Lehms per Lastwagen in eine andere Verarbeitungsanlage
nicht in Frage kommen kann. Ein Lehmabbau im Rehhaghölzli sei nur
denkbar, wenn dieser vor Ort, nämlich in der Ziegelei Rehhag verarbeitet
wird. Ein Transport an eine andere Produktionsstätte sei angesichts
der zu erwartenden Verkehrsbelastungen ausgeschlossen.
Was ist auf
dem heutigen Betriebsareal möglich?
Für das
Betriebsareal B, dasTeil der Abbauzone A ist, werden die Nutzungen in
den Zonenvorschriften geregelt. Danach kann die Ziegelei in Gebäuden,
die für den Betrieb nicht mehr benötigt werden, fremde Gewerbebetriebe
unterbringen. Für Umbauten ist eine Baubewilligung erforderlich.
Werden Flächen ohne bauliche Veränderungen vermietet, entscheidet
das Bauinspektorat, ob ein Baugesuch nötig ist oder nicht. Neubauten
sind gemäss Zonenvorschriften nicht gestattet. Allenfalls ist ausnahmsweise
das Auffüllen von Baulücken
zwischen bestehenden Bauten möglich. Das überbaute Areal kann
zwar umgenutzt werden; es wird sich aber nicht vergrössern. Eine
Rekultivierungspflicht für die ganze Abbauzone A lasse sich, laut
Gemeinderat, mit der Umnutzung des Betriebsareals B nicht verknüpfen.
.
.....und die Freizeitnutzungen?
Die Frage der Sicherstellung von Sport- und Freizeitnutzungen gemäss
der beschlossenen Planung wird ein zentraler Punkt in den Verhandlungen
über die Revision des Infrastrukturvertrags vor der Weiterleitung
der Planung zur Genehmigung durch den Kanton sein.
vorher:
Das Volk "versecklet"
Wie weiter nach der Betriebseinstellung in der Rehhag
10. Dezember 02
Viele Stimmbürgerinnen
und Stimmbürger fühlen sich nach der überraschenden Betriebseinstellung
der Ziegelei stark verunsichert, haben sie doch am Wochenende vom 24.
November mit einer Mehrheit von 83% zum Zonenplan JA gesagt. Für
sie sind viele Fragen offen, welche möglichst bald geklärt werden
müssen.
Die Ziegelei Rehhag
hat ihre Backsteinproduktion eingestellt. Gemäss einer Mitteilung
der Ziegelei war "das seit Jahren andauernde wirtschaftlich schlechte
Umfeld in der Baubranche, hohe anfallende Instandhaltungskosten der veralteten
Maschinen und Anlagen sowie der vor vier Wochen aufgetretene schwere Schaden
am Brennofen" die Hauptgründe, diesen Entscheid zu fällen.
Interessanterweise betonte die Ziegelei in der Planungsphase und auch
im Vorfeld der Volksabstimmung immer, dass eine neue Produktionsanlage
gebaut werden sollte, welche für die Zukunft der Unternehmung
unabdingbar sei. Aus diesem Grund wurde ein neues Baufeld von 50 m Breite
und 250 m Länge unmittelbar angrenzend an die bestehenden Bauten
der Ziegelei und direkt im Bereich des bestehenden Biotops (!) eingeplant.
Im Nachhinein muss vermutet werden, dass seitens Ziegelei kaum je die
Absicht bestanden haben dürfte, tatsächlich eine neue Produktionsanlage
zu bauen. Der Strukturwandel in der Branche ist schon seit Jahren im Gange.
Es ging wohl vielmehr darum, eine vermeintliche "Industriezone"
in der gewünschten Grösse durchzusetzen (gelb).

Gemeinderat ist
gefordert
Im Rahmen
einer dringlichen Interpellation durch den Stadtrat muss der Gemeinderat
über die Festtage einige schwerwiegenden Fragen klären:
Gilt die am Wochenende vom Volk beschlossene Planung Rehhag (Zonenplan)
weiterhin, auch wenn die Erweiterung der Abbauzone nicht mehr nötig
und die Schliessung des Ziegeleibetriebs endgültig sein sollte?
Wird auf die umstrittene Waldrodung im Rehhaghölzliwald infolge der
Produktionseinstellung verzichtet?
Wie wird die Rekultivierung des Grubenareals nach der Einstellung des
Lehmabbaues durchgesetzt?
Welche Vorkehrungen trifft der Gemeinderat, damit wichtige Anliegen der
Bevölkerung (Naherholung, Fusswege, Brätliplatz und Sport- und
Freizeitnutzung) und des Naturschutzes (Vernetzungsfläche Rehhag-Bottigenmoos
und Feuchtbiotop) umgesetzt und nicht erneut mit jahrelanger Planungsarbeit
auf die lange Bank geschoben werden?
Wie stellt sich der Gemeinderat die Folgenutzungen des Betriebsareals
vor? Ist dafür eine Baubewilligung nötig, die zwingend mit der
Pflicht zur Rekultivierung der Abbauzone verbunden ist?
Ist der Gemeinderat gewillt, im Rahmen der Sportplatzplanung West (Fussballfelder
auf der Allmend Bottigenmoos) auch mit den Grundbesitzenden im Rehhag
Verhandlungen über die Einrichtung von Sport- und Freizeitmöglichkeiten
- auf den dafür in der Planung Rehhag vorgesehenen Flächen aufzunehmen?
Lehmabbau und Bodenspekulation
In die Schalgzeilen geriet die Ziegelei Rehhag in der Vergangenheit nicht
primär mit der Lehmverarbeitung, sondern vor allem mit Boden- und
Liegenschaftsspekulationen. Ein kurzer Blick in die Geschichte macht deutlich,
dass sich an Grund und Boden nicht nur durch Abbautätigkeit Geld
verdienen lässt.
Zum Beispiel
Thun...
Hans-Ulrich Hofmann, der 2000 verstorbene Mehrheitsaktionär der Ziegelei
Rehhag AG, erwarb 1984 die Gerbermatte in Thun zusammen mit dem Immobilienspekulanten
Josef Stucki. Der Preis soll laut unbestätigten Medienberichten von
damals 26 Millionen Franken betragen haben. Anfang 1996, kurz nachdem
die Überbauungsordnung in Kraft trat, brach das Imperium von Josef
Stucki zusammen. Der Pleitier reiste daraufhin nach Paraguay. Weil Hans-Ulrich
Hofmann nach der Konkurseröffnung als Solidarschuldner für die
aufgelaufenen Schuldzinsen hätte geradestehen müssen, kaufte
er über die Ziegelei Rehhag Stuckis Anteil an der Gerbermatte. Er
avancierte damit als direkter und indirekter Eigentümer der Hohmad-Matte
zum Grossgrundbesitzer in Thun. Nach seinem Tod wurde das immer noch unüberbaute
55 000 Quadratmeter grosse Grundstück aufgeteilt. Jene Hälfte
des Baulandes, welche sich in Hofmanns Privatbesitz befand, ging an dessen
Erben über, die andere Hälfte blieb hingegen im Besitz der Ziegelei
Rehhag AG.
2001 verkaufte die Ziegelei Rehhag die Gerbermatte an den Thuner Immobilienkönig
Walter Hauenstein. Ursprünglich planten die Besitzerin eine Grossüberbauung,
den so genannten Hohmad-Park. Insgesamt sah das Projekt Hohmad-Park 330
Wohneinheiten vor. Der Baubeginn war für Herbst 2000 vorgesehen.
Was den Ausschlag für den Bauverzicht und den Verkauf gab, blieb
im Dunkeln.
...oder Belp...
Für insgesamt über 3,5 Millionen Franken sind im Jahr 2001 in
Belp zehn Grundstücke der konkursiten Lisabeth Marti aus Rüeggisberg
unter den Hammer gekommen - darunter eine Werkhalle, mehrere Wohnungen,
ein Wohnhaus und diverse Baulandparzellen. Die Ziegelei Rehhag AG erwarb
eine Werkhalle mit Garagen und Wohnhaus sowie über 15 Aren Umschwung.
Ebenfalls an die Rehhag AG gingen ausserdem für insgesamt eine Wohnung,
das Miteigentum an einem sich im Rohbau befindenden Gebäude mit Gewerberäumen
sowie eine Baulandparzelle von über zehn Aren.
... und in der Rehhag?
Ein von der Stadt beauftrager Experte berechnete den planerischen Mehrwert
der Rehhagplanung zu Gunsten der Ziegelei Rehhag mit rund 250'000.--.
Franken. Diese Zahl erwähnte der zuständige Planer des Stadtplanungsamtes
gegenüber der Quartierkommission Bümpliz-Bethlehem (QBB). In
der Folge wurde der Betrag aber konsequent unter dem Deckel gehalten und
an der öffentlichen Informationsveranstaltung im Kleefeld von der
Stadt sogar abgestritten. In der Tat lässt die vom Volk beschlossene
Ueberbauungsordung nahmhafte Neubauten von so genannten betriebsnotwendigen
Bauten zu. Wie weit sich jedoch der von der Ziegelei nun angestrebte Industriezone
tatsächlich realisieren lässt ist zumindest fraglich. Mit der
Begründung, eine neue Produktionsanlage sei unabdingbar, wurde das
Baufeld für Betriebsgebäude um einen ca. 50m breiten und 250m
langen Streifen vergrössert. Ob bei der Ziegelei überhaupt jemals
die Absicht bestand, diese Anlage tatsächlich zu realisieren, ist
dabei, wie erwähnt, fraglich. Seit die Volksabstimmung vorüber
ist und der bestehende Ofen ausser Betrieb genommen werden musste, spricht
jedenfalls niemand mehr von Neuinvestitionen.
Sportnutzung als Carte Blanche
Ob eine Indoor-Cartbahn, Tennishallen oder ein Bowling-Centre, die Nutzung
der Sportzone ist völlig offen. In der BS-Zone (hellgrün) sind
alle Arten von sportlichen Nutzungen zulässig - auch wenn dafür
massive Bauten erforderlich sind. Die Stadt Bern selbst, welche dringend
Sportanlagen benötigt, dürfte zur Zahlung von fast jedem Preis
bereit sein, für die Benützung der von ihr selbst eingezonten
Flächen, um zum Beispiel wenigstens ein paar Fussballfelder realisieren
zu können. Die Grundeigentümer können also die Stadt doppelt
zur Kasse bitten.
Überkapazitäten
in der Lehm- und Ziegelbranche der Schweiz
Die Ziegelindustrie in Europa macht derzeit einen tiefgreifenden Strukturwandel
mit, von dem auch die Schweiz nicht ausgeklammert ist. Vor allem im Dachziegelmarkt
haben sich schlagkräftige Anbietergruppen formiert, die ihre Produktion
ausbauen und modernisieren und den Absatz mit einem europaweiten Marketing
forcieren. Dies, die fallenden Preise für Bauprodukte (im Dachziegelbereich
derzeit bei 50 % unter Tarif!) und die in der Schweiz vorhandenen Überkapazitäten
führten in der jüngsten Vergangenheit immer wieder zu Betriebsschliessungen.
Die heute bedeutendste
unter den bernischen Ziegeleien liegt in Rapperswil. Sie offeriert eine
interessante Produktepalette, wie sie nur noch wenige Betriebe in der
Schweiz haben. In den letzten zehn Jahren wurde grosse Investitionen getätigt
und sinnvolle Fusionen mit Betrieben in der Region vorgenommen. Aarberg
und Schüpfen gehören zum Betrieb Rapperswil und stellen ein
Beispiel für Konzentration der wirtschaftlichen Kräfte dar.
Rohstoffe werden an allen Orten gewonnen, in Aarberg wird aber nicht mehr
produziert. Backsteine hergestellt werden im Kanton Bern auch noch in
Roggwil und teilweise in Pieterlen. In der Region Bern zeichnete sich
bereits seit längerer Zeit ab, dass Rapperswil und Rehhag nebeneinander
längerfristig nicht bestehen würden. Nur vor der Volksabstimmung
wurden diese Tatsachen ausgeklammert.

Wie weiter mit
der Rehhag?
Es gibt
zwei grundsätzliche Möglichkeiten, wie es in der Rehhag weitergehen
kann. Falls der Gemeinderat die Planung an die kantonale Baudirektion
überweist und diese die Planung für gehmigungsfähig erachtet,
muss zwischen Stadt und Grundeigentümer ein neuer Infrastrukturvertrag
ausgehandelt werden. Die Umnutzng der bestehenden Gebäude für
gewerbliche Betriebe wäre so zwar möglich, allerdings sind keine
weiteren Bauten ausserhalb des BS-Areals (hellgrün) zugelassen. Der
neue Vertrag müsste so ausgelegt werden, dass das Biotop am heutigen
Standort verbleibt, da eine Waldrodung ohne Lehmabbau nicht in Frage kommen
kann: Es fehlt ein übergeordnetes Interesse, welches für eine
Rodungsbewilligung vorgelegt werden muss.
Der Gemeinderat kann
aber, angesichts der Wegfalls der zentralen Planungsprämisse (Lehmabbau),
die Planung für ungültig erklären und das Areal neu beplanen
lassen. Das Gebiet würde damit bis zu einer neuen Volksabstimmung
in der Landwirtschaftszone verbleiben. In diesem Falle müssten die
Grundeigentümer mit Ausnahmegesuchen eine Umnutzung der bestehenden
Gebäude erwirken und die Sportnutzung würde vorerst verunmöglicht.
Möglich wäre
aber auch, dass eine Stimmbürgerin oder ein Stimmbürger angesichts
der konfusen Situation eine Abstimmungsbeschwerde erheben würde und
so die Inkraftsetzung der Planung verhindern würde. Denn, der Hauptzweck
der Planung, nämlich der Lehmabbau und die Backsteinproduktion sind
obsolet, und die Produktion wurde schon vor dem Abstimmungstermin eingestellt.
Die
unendliche Geschichte der Planung Rehhag
zurück
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