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Waldplanung
Region Bern
Weiter verlangt die QBB, dass die bestehenden Richtpläne und Richtplanentwürfe Fuss- und Wanderwege, Zweiradverkehr, Landschaftsplanung ausdrücklich in die Waldplanung eingebaut werden. Auch sollen grössere Sportveranstaltungen nur zugelassen werden, wenn diese umweltverträglich sind und auf die Anliegen des Naturschutzes Rücksicht genommen wird. An besonders attraktiven Punkten wünscht die QBB Aussichtstellen (zB. "Pfaffensteighöhe"). Bestehende Walderholungstützpunkte im Wald wie bei der Tubetränki (Könizbergwald), beim Glasbrunnen (Bremgartenwald) und entlang dem Gäbelbach sollten festgelegt und durch weitere Walderholungsstützpunkte zB. im Forst und auf der Forstmatte beim Zivilschutzzentrum Gäbelbach (Bild) ergänzt werden. Waldfremde wirtschaftliche Nutzungen sind zeitlich zu befristen und zu eliminieren (zB. der Ablagerungsplatz auf dem Areal der ehemaligen Eichholzgrube, oder der wilde Werkhof des Quartieramts in der Egersmatte). Kleine, von Quartierbewohnern gepflegte Quartierkompostierplätze am Waldrand sollen zugelassen werden und Waldhütten müssen künftig auch einen öffentlichen Zweck, zB. als Unterstand, Feuerstelle erfüllen (keine Zäune).
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Erholungsstützpunkt
statt wilder Werkhof auf der Übungspiste Gäbelbach: |
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