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Plakatierung im
öffentlichen Raum "Die Stadt
Bern lässt bei der Plakatierung auf öffentlichem Grund den Wettbewerb
spielen", wurde im Januar diesen Jahres stolz kommuniziert. Zum Zug
kam, wenn wudert's, die Allgemeine Plakatgesellschaft (APG), welche bereits
seit Jahrzehnten über ein Quasimonopol in der Plakatbewirtschaftung
auf öffentlichem Grund in der Stadt Bern verfügt.
Bauherrschaft dieser doppelseitigen, freistehenden und beleuchteten Plakatwerbeträger ist das Tiefbauamt der Stadt Bern. Standorte, wie an der Bernstrasse (Bild), widersprechen aber klar den Vorschriften der Signalisationsverordnung des Bundes. Aus Gründen der Verkehrssicherheit dürfen an dieser Stelle gar keine Plakatflächen bewilligt werden. Trotzdem tritt das städtische Tiefbauamt wider besseres Wissen als Bauherr auf. Sachbearbeiter
resigniert Seit die Kantone die Kompetenzen zur Bewilligung von Plakatwerbeflächen an die Gemeinden abgegeben haben, ist ein komplettes Chaos ausgebrochen. Neue Anbieter drängen in die Städte und Ortszentren und suchen nach immer neuen Werbeflächen - auch mal im Vorgarten eines denkmalgeschützen Gebäudes. Fortschrittliche Gemeinden wie Biel oder Brügg haben mit kommunalen Reglementen Ordnung in Plakatierungssalat gebracht. Nicht so Bern: Anstatt endlich Ordnung in unsere Quartiere zu bringen, versucht der Gemeinderat vom Werbekuchen ein grösseres Stück für die Stadt abzuschneiden. Vom längst überfällige Reklamereglement, welches vorab die Wohnquartiere vor unkoordiniertem Anbringen von Plakaten schützen könnte, hört man nichts mehr. Dafür werden "Exklusivverträge" ausgehandelt. Dutzende gesetzwidriger
und illegaler Plakatflächen in Bümpliz An der Brünnenstrasse 31 hat die SP-Bümpliz-Bethlehem aus Gründen der Verkehrssicherheit einen Bauabschlag für einen beleuchteten Prismenwender erwirkt. Nun steht er einfach 100 m weiter östlich - rechtswidrig! Der Verslummung unserer Quartiere und der Gefährdung, vorab der schwächeren Verkehrsteilnehmer, wird weiter Vorschub geleistet. Die Stadt Bern braucht dringend ein Reklamereglement, das Rechtsgleichheit schafft. Eine Praxis, die sich auf Einzelfälle abstützt, schafft nichts als Verwirrung. Ein entsprechendes Reglement ist in Arbeit. Beim Rechtsdienst der Direktion für Planung, Verkehr und Tiefbau (PVT) beabsichtigte man ursprünglich, dieses bis zum vergangenen Jahreswechsel in den Stadtrat zu bringen. Mit dem Reglement sollen Wohnquartiere vor Zukleisterung geschützt werden. Aber auch denkmalpflegerische Überlegungen sind Teil des Reglements. Grundsätzlich sollten in der Stadt Bem keine weiteren Plakatstellen bewilligt werden, bis das zu erlassende Reglement endlich die erforderliche Klarheit schafft. Die kantonale Polizei- und Militärdirektion beurteilte die Bewilligungspraxis des Polizeiinspektorates im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde als "insgesamt unbefriedigend". "Im Hinblick auf die erwähnten Änderungen gehen wir (die kant. Polizei- und Militärdirektion) auch davon aus, dass die Praxis der Bewilligungsverfahren nun in jeder Hinsicht gesetzeskonform verlaufen wird". Dass heute von städtischen Amtsstellen geplante, bundesrechtswidrige Plakatierungsanlagen zur Auflage gelangen, mutet etwas seltsam an.
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Das sagt
das Gesetz: Innerorts müssen freistehende Plakatwerbeträger mindestens 3m vom Fahrbahnrand entfernt sein (Art. 97 Abs. 2 SSV). Plakatwerbeträger zielen grundsätzlich darauf ab, Aufmerksamkeit zu wecken. Sie führen damit logischerweise zu einer Ablenkung der Verkehrsteilnehmer.
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