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Wie war das damals?
Die Eingemeindung von Bümpliz 1919
Bis ins 19. Jahrhundert
blieben die Städte in der Schweiz territorial und bevölkerungsmässig
klein. Erst nach 1870 wuchsen sie als Folge der Industrialisierung derart
stark an, dass ihr bisheriges Gebiet für den Zustrom der Arbeitsuchenden
und für die zu ihrer Aufnahme nötigen Bauten nicht mehr ausreichte.
Das Wachstum erfasste daher auch die umliegenden Bauerngemeinden. Diese
vermochten aber bald wegen ihrer geringen Steuerkraft dieKosten für
den Ausbau der Verkehrsverbindungen, die Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgung,
die Entsorgung der Abwässer und des Kehrichts, den Bau neuer Schulhäuser
und die vermehrten Fürsorgeaufgaben nicht alleinzu tragen.
In Bümpliz entstand eine Arbeitersiedlung zuerst im Stöckacker,
wo die
Burgerholzgemeinde Land verkaufte und den Bau günstiger Wohnungen
ermöglichte. Finanzielle Schwierigkeiten ergaben sich vor allem durch
die von Jahr zu Jahr steigenden Schülerzahlen. Während in Oberbottigen
die vorhandenen Schulklassen genügten, kamen in Bümpliz-Dorf
selber jährlich neue Schüler und Schülerinnen hinzu, so
dass von 1882 bis 1909 drei Schulhäuser gebaut werden mussten; ein
viertes konnte nicht mehr aus eigener Kraft realisiert werden.
Das damals im Kanton Bern geltende Steuergesetz verschärfte die Situation:
Die Gemeindesteuern mussten nicht am Wohnort, sondern am Arbeitsort geleistet
werden; somit hatte Bümpliz im Falle der auswärts Arbeitenden
die Lasten zu tragen, ohne von den Einkünften zu profitieren. Da
die Stimmberechtigten zweimal die Aufnahme eines dringend benötigten
Darlehens verweigerten, leitete der Regierungsrat des Kantons Bern 1914
das Verfahren zur Eingemeindung in die Stadt Bern ein.
Eine Eingemeindung gilt als radikalste Massnahme zur Lösung politischer
Probleme benachbarter Gemeinden. Doch der Gemeinderat von Bümpliz
kam nach Prüfung mehrerer Lösungsvorschläge zur Einsicht,
dass »die Vereinigung der ganzen Einwohnergemeinde Bümpliz
mit Bern das einzige Mittel« sei, »um eine allgemein befriedigende
und für beide Gemeinden gerechte und annehmbare Lösung herbeizuführen.«Die
städtischen Behörden dagegen gelangten zu der Überzeugung,
dass der Stadt nicht zugemutet werden könne, »nur solche Vorstadtgemeinden
mit sich zu vereinigen, die sich finanziell in einer schwierigen Lage
befinden. Man wollte gleichzeitig Muri, Ostermundigen, Ittigen und Teile
von Köniz eingemeinden.
Der Regierungsrat teilte diese Auffassung, verfügte jedoch die Eingemeindung
von Bümpliz im Sinne einer ersten Etappe.
Am 28./29. September
1918 nahmen die Stimmberechtigten der Stadt Bern den Vertrag über
die Eingemeindung der Gemeinde Bümpliz in die Stadt Bern mit 7559
Ja gegen 2901 Nein deutlich an; eine Woche später sagten die Bümplizer
fast einhellig Ja mit 631: 17 Stimmen. Damit fanden unhaltbar gewordene
Zustände nach langwierigen Verhandlungen ihre staatsrechtliche Lösung,
und für beide Seiten begann eine neue Ära:
Die Einwohnergemeinde Bümpliz wurde zum Vorstadtquartier -»Bern-Bümpliz«
hiess es damals in der Botschaft des Stadtrates -und allmählich zum
heutigen Stadtteil VI; die Stadt Bern vergrösserte ihre West-ost-Ausdehnung
auf mehr als das Doppelte und gewann Siedlungs-, Landwirtschafts-, Natur-
und Erholungsgebiet.
Es
blieb bei dieser ersten Etappe der Eingemeindung. Nach heutigem Steuerrecht
ist die Motivation für weitere Eingemeindungen bei den Agglomerationsgemeinden
auch erheblich geringer geworden. Heute stellt sich vielmehr die Frage,
wie sich die Agglomerationsgemeinden an den Zentrumslasten der Gemeinde
Bern angemessen beteiligen
sollen.
Quellen: Peter Leuenberger,
Emil Erne
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