Korridorstudie Bern - Köniz - Schwarzenburg
Verkehr nach Bümpliz abschieben

10. Februar 02

Obschon der Korridor Köniz-Schwarzenburg mit der Bahnlinie S2 der BLS Lötschbergbahn über ausgezeichnete Voraussetzungen für eine umweltfreundliche und effiziente Verkehrsabwicklung verfügt, sehen sich Verkehrsplaner und die Betreiber der S-Bahn-Linie ausser Stande, den erwarteten Mehrverkehr der nächsten 15 Jahre ohne neue Strassenbauten zu bewältigen.

Statt griffiger planerischer und betrieblicher Massnahmen entlang der S-Bahnlinie (z.B. Park&ride, 15'-Takt auf der S-Bahnlinie), schlagen die Planer einen By-Pass zwischen der Siedlung Moos bei Köniz und Niederwangen vor. Gut für Köniz - schlecht für die Leid geplagten Anwohner von Freiburg- und Morgenstrasse in Bümpliz.

Die Gemeinde Köniz hat sich gegen Süden stark entwickelt. Damit wurde die Verkehrs-Achse Schwarzenburgstrasse mit der Ortsdurchfahrt von Köniz immer stärker belastet. Durch die Nähe des Autobahnanschlusses Niederwangen entsteht die Verlockung, den Ortskern von Köniz über die Landorfstrasse zu umfahren. Damit könnte im Grünen eine neue Südtangente der Stadt entstehen, welche bislang ruhige Naherholungsgebiete massiv mit Verkehr belasten würde.

Der Haken dabei ist allerdings, dass das Autobahnnetz in Spitzenzeiten bereits überlastet ist. Staus auf dem Weyermannshausviadukt sind an der Tagesordnung, zwischen dem Anschluss Forsthaus und der Verzweigung Wankdorf ist die Kapazitätsgrenze längst erreicht (trotz 6-spurigem Ausbau). Bereits heute verlassen stauscheue Pendler die Autobahn an der Ausfahrt Niederwangen und suchen ihren Weg durch die Bümplizer Wohnquartiere, um die "lästigen" Warteminuten auf dem Viadukt zu umgehen.

Südumfahrung Köniz plus Südumfahrung Bern
Die im neuen Richtplan des Kantons Bern festgeschriebene Südumfahrung der Stadt soll im Raum Ausserholligen an die A12 anschliessen. Der Anschlussknoten bei der Unterführung dürfte damit definitiv kollabieren. Nur mit einem Ausbau des Autobahnviadukts auf 6 Spuren liesse sich dieser Engpass beheben. Der neue Engpass wäre dann allerdings beim bereits überlasteten Knoten Weyermannshaus - vielleicht lösbar mit 8 Spuren bis ins Wankdorf....

Die stärkere Siedlungsentwicklungen im Westen von Bern (ESP Juch/Hallmatte und FEZ Brünnen) könnten das Bedürfnis wecken, die Achse Landorfstrasse-Moosweg voreilig zu einer Leistungsstrasse auszubauen. Der Verkehr würde von einem Korridor zum nächsten gereicht. Auf welchem Korridor der Verkehr auch immer Richtung Zentrum geführt wird, das städtische Netz vermag ihn längst nicht mehr zu schlucken.

Aus Bümplizer Sicht muss eine starkbefahrene Südwest-Tangente Köniz-Zentrum-Niederwangen-Brünnen unbedingt verhindert werden

Der Verkehr ist in Köniz auf dem bestehenden Netz zu führen. Eine Bündelung Richtung Niederwangen (Ausbau der Achse Köniz-Niederwangen) ist reine St. Florianspolitik. Das Moosgebiet zwischen Niederwangen und Oberbottigen ist als Erholungsraum zu schützen. Das Bümplizer Südquartier, insbesondere die Morgen- und die Freiburgstrasse sind wirksam vor Mehrverkehr und Lärm zu schützen. Der Mehrverkehr ist generell durch Ausbau des öffentlichen Verkehrs zu bewältigen, so lautet auch klar der regierungsrätliche Auftrag.

Die Stadtberner Bevölkerung leistet einen erheblichen Beitrag an die Förderung des öffentlichen Verkehrs. Nicht zufällig sind die pro Kopfbeiträge an den öffentlichen Verkehr in der Stadt Bern um 50 und mehr % höher als bei den Agglomerationsgemeinden. Aus dieser Vorinvestition der Stadtberner Bevölkerung in eine gesunde und lebenswerte Umwelt darf kein Handlungsspielraum für eine weitere MIV-Entwicklung abgeleitet werden. Der hohe Modal-Split in der Stadt Bern ist die Folge einer konsequenten Umwelt- und Verkehrspolitik.

Der hohe Steuerfuss in der Stadt Bern ist nicht zu letzt eine Konsequenz dieser weitsichtigen Politik. Es kann nicht angehen, dass die von den Bernerinnen und Bernern in eine lebenswerte Umwelt getätigte Investition von den Agglomerationen zum Nulltarif "verkonsumiert" wird. Die in den Agglomerationsgemeinden durch strukturelle und raumplanerische Fehlleistungen generierte Zwangsmobilität darf nicht einseitig die Kernstadt belasten. Die postulierte Massierung von E+F-Zentren, Fachmärkten und ESP rund um den Stadtteil Bümpliz-Bethlehem (mit über 30'000 Einwohner übrigens die viertgrösste Stadt des Kantons Bern) lässt sich einzig durch die krasse Untervertretung der Interessen dieses Stadtteils in den politischen und planerischen Gremien erklären. Die Korridorstudie Köniz-Schwarzenburg / Wangental ist ein weiteres Beispiel dafür.

...und wie steht es mit dem Lärmschutz?
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Entwicklungsszenarien
Die drei folgenden Szenarien stecken die Eckpunkte möglicher Zielrichtungen ab:

Szenario Trend

Die bisherige Mobilitätsentwicklung, und die Anteile von ÖV und MIV werden fortgeschrieben. (Zunahmen in den nächsten 15 Jahren je ca. 18-20%. )

Szenario Kyoto

Die Kapazitäten von Strasse und ÖV werden ausgebaut.
Die internationalen Vereinbarungen zur Reduktion der Treibhausgase werden eingehalten. Die maximale Zunahme des Strassenverkehrs in den nächsten 15 Jahren beträgt ca. 8%. Die zusätzlichen Mobilitätsbedürfnisse werden mit ÖV erfüllt.

Szenario Verträglichkeit

Das bestehende Strassennetz wird optimiert, die Kapazität des ÖV wird ausgebaut.
Die örtlichen Belastungsgrenzwerte Siedlung und Verkehr werden eingehalten. Der Strassenverkehr nimmt ab. Das Schwergewicht von Ausbau und betrieblichen Verbesserungen liegt im ÖV.
Das bestehende Strassennetz wird im Sinne einer verbesserten Koexistenz umgestaltet und entschleunigt. Der ÖV wird stark ausgebaut.

 


Es ist dem Kanton Bern nicht möglich, die Infrastrukturen für den öffentlichen und den individuellen Verkehr parallel auszubauen. Die knappen Mittel müssen nach Prioritäten gezielt eingesetzt werden. Der Regierungsrat hat diese Prioritäten folgendermassen gesetzt:

In den Agglomerationen wird prioritär der öffentliche Verkehr ausgebaut. Parallelausbau von Schiene und Strasse wird vermieden.
In den ländlichen Gebieten hat hauptsächlich der Individualverkehr die Mobilitätsbedürfnisse zu erfüllen. Im öffentlichen Verkehr wird ein Grundangebot zur Verfügung sichergestellt.