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Verzicht auf die Einführung
von Freibädereintritten für Auswärtige
4. April 02
Im
Rahmen des 9. Massnahmenpakets zur Haushaltsanierung hat der Gemeinderat
die Erhebung einer Eintrittsgebühr für Auswärtige in den
städtischen Freibädern Marzili, Lorraine, Wyler und Weyermannshaus
beschlossen. Er hat deshalb am 30. Januar 2002 eine entsprechende Vorlage
(Grundsatzentscheid) genehmigt und an die Geschäftsprüfungskommission
(GPK) zuhanden Stadtrat weitergeleitet
.
Am 11. März 2002 hat die GPK die Einführung von Bädereintritten
für Auswärtige behandelt. Sie empfiehlt dem Stadtrat einstimmig,
die Vorlage abzulehnen. Hauptgrund dafür sind die mangelnde Rentabilität
der Massnahme und das Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag.Aufgrund
dieser Ausgangslage ist der Gemeinderat auf seinen Beschluss vom 30. Januar
2002 zurückgekommen und hat beschlossen, auf die Einführung
von Bädereintritten für Auswärtige zu verzichten.
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Einführung
von Freibädereintritten für Auswärtige
Warum es so viel kostet,
Geld einzunehmen
1. Februar
02
Der Gemeinderat
will bei auswärtigen Personen ein Eintrittsgeld für den Besuch
städtischer Freibäder verlangen. Der Entscheid darüber
liegt beim Stadtrat. Der Gemeinderat legt diesem deshalb eine Vorlage
für einen Grundsatzentscheid vor.
Im Rahmen des 9. Massnahmenpakets
zur Haushaltsanierung hat der Gemeinderat die Erhebung einer Eintrittsgebühr
für Auswärtige in den städtischen Freibädern Marzili,
Lorraine, Wyler und Weyermannshaus beschlossen.

Dieses Vorhaben erfordert
umfangreiche Vorbereitungsarbeiten, die sinnvollerweise nur geleistet
werden sollten, wenn sichergestellt ist, dass sich die Massnahme politisch
durchsetzen lässt. Bevor nun also das Gebührenreglement angepasst
wird und die erforderlichen baulichen und betriebsorganisatorischen Massnahmen
für die Eintrittserhebung projektiert werden, soll der Stadtrat aus
Sicht des Gemeinderats einen Grundsatzentscheid fällen.
Mit der Einführung
von Eintritten für Auswärtige möchte der Gemeinderat mit
den anderen Gemeinden im Kanton gleichziehen. Denn in sämtlichen
anderen öffentlichen Schwimmbädern des Kantons Bern muss Eintritt
bezahlt werden. Die Einführung der Gebühr bedingt aber bauliche
Vorkehrungen, die Installation von technischen Einrichtungen (z.B. Münzautomaten)
und eine Erhöhung des Personalbestands für die Wartung der Apparate,
Bedienung der Kassen, Kontrollen, Abrechnungen etc.
Erste Berechnungen
haben gezeigt, dass für die baulichen Anpassungen Investitionskosten
von rund 1,4 Millionen Franken nötig sind. Die jährlich wiederkehrenden
Kosten betragen gemäss dieser Berechnung rund 480'000 Franken. Bei
einer Zahl von 240'000 auswärtigen Besucherinnen und Besuchern pro
Saison könnten somit jährliche Mehreinnahmen von rund 123'000
Franken erzielt werden.
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Baden
gehen?
Zum
Vergleich:
Eintrittspreise 2001:
Schwimmbad
Worb
Einzel Kinder Fr. 2.50
Erwachsene Fr. 5.--
Schwimmbad
Burgdorf
Einzel Kinder Fr. 2.00
Erwachsene Fr. 5.--
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