Verzicht auf die Einführung von Freibädereintritten für Auswärtige
4. April 02
Im Rahmen des 9. Massnahmenpakets zur Haushaltsanierung hat der Gemeinderat die Erhebung einer Eintrittsgebühr für Auswärtige in den städtischen Freibädern Marzili, Lorraine, Wyler und Weyermannshaus beschlossen. Er hat deshalb am 30. Januar 2002 eine entsprechende Vorlage (Grundsatzentscheid) genehmigt und an die Geschäftsprüfungskommission (GPK) zuhanden Stadtrat weitergeleitet
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Am 11. März 2002 hat die GPK die Einführung von Bädereintritten für Auswärtige behandelt. Sie empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die Vorlage abzulehnen. Hauptgrund dafür sind die mangelnde Rentabilität der Massnahme und das Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag.Aufgrund dieser Ausgangslage ist der Gemeinderat auf seinen Beschluss vom 30. Januar 2002 zurückgekommen und hat beschlossen, auf die Einführung von Bädereintritten für Auswärtige zu verzichten.

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Einführung von Freibädereintritten für Auswärtige
Warum es so viel kostet, Geld einzunehmen
1. Februar 02
Der Gemeinderat will bei auswärtigen Personen ein Eintrittsgeld für den Besuch städtischer Freibäder verlangen. Der Entscheid darüber liegt beim Stadtrat. Der Gemeinderat legt diesem deshalb eine Vorlage für einen Grundsatzentscheid vor.

Im Rahmen des 9. Massnahmenpakets zur Haushaltsanierung hat der Gemeinderat die Erhebung einer Eintrittsgebühr für Auswärtige in den städtischen Freibädern Marzili, Lorraine, Wyler und Weyermannshaus beschlossen.

Dieses Vorhaben erfordert umfangreiche Vorbereitungsarbeiten, die sinnvollerweise nur geleistet werden sollten, wenn sichergestellt ist, dass sich die Massnahme politisch durchsetzen lässt. Bevor nun also das Gebührenreglement angepasst wird und die erforderlichen baulichen und betriebsorganisatorischen Massnahmen für die Eintrittserhebung projektiert werden, soll der Stadtrat aus Sicht des Gemeinderats einen Grundsatzentscheid fällen.

Mit der Einführung von Eintritten für Auswärtige möchte der Gemeinderat mit den anderen Gemeinden im Kanton gleichziehen. Denn in sämtlichen anderen öffentlichen Schwimmbädern des Kantons Bern muss Eintritt bezahlt werden. Die Einführung der Gebühr bedingt aber bauliche Vorkehrungen, die Installation von technischen Einrichtungen (z.B. Münzautomaten) und eine Erhöhung des Personalbestands für die Wartung der Apparate, Bedienung der Kassen, Kontrollen, Abrechnungen etc.

Erste Berechnungen haben gezeigt, dass für die baulichen Anpassungen Investitionskosten von rund 1,4 Millionen Franken nötig sind. Die jährlich wiederkehrenden Kosten betragen gemäss dieser Berechnung rund 480'000 Franken. Bei einer Zahl von 240'000 auswärtigen Besucherinnen und Besuchern pro Saison könnten somit jährliche Mehreinnahmen von rund 123'000 Franken erzielt werden.

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Baden gehen?

Zum Vergleich:
Eintrittspreise 2001:

Schwimmbad Worb
Einzel Kinder Fr. 2.50
Erwachsene Fr. 5.--

Schwimmbad Burgdorf
Einzel Kinder Fr. 2.00
Erwachsene Fr. 5.--